2.

Während des Tanzes sucht man die Braut listiger Weise aus der Stube hinauszutanzen oder zu entführen, zu stehlen, wogegen die Braut sich nicht wehren darf. Oefter als einmal wird sie nicht entführt. Ebnat.

Sie wird irgendwo verborgen und muß gesucht und ausgelöst werden mit Bier oder Wein oder Geld, welches [106] die Gäste vertrinken. Kann der Brautführer nicht zahlen, trifft es den Bräutigam. Es ist dieses eines der größten Vergnügen für alle Anwesenden, und der Brautführer, der so schlecht seiner Braut gehütet, darf für Spott nicht sorgen. Falkenstein. Daher stellen sich die Brautführer, oder wenigstens einer, mit dem Degen als Wache vor die Thüre; Neunburg; gleichwohl entwischen nicht selten die Brauträuber.

Das Geschäft der Brautführer ist um so schwieriger, als sich Alles in der Stube bemüht, der Braut etwas vom Leibe, besonders einen verlornenSchuh, zu entwenden. Denn auch dafür haftet er, und es muß von dem Diebe eingelöst werden, was oft theuer zu stehen kommt. Wer etwas von der Braut in Händen hat, dem darf es nicht mit Gewalt abgenommen werden. Waldmünchen.

So oft die Braut das Zimmer verläßt, muß sie mit Musik zurückgeführt werden: sonst ist sie nicht verpflichtet, zu kommen. Velburg.

Sonderbarer Weise kennt man das Stehlen der Braut um Treffelstein nicht. Dagegen um Neustadt wird die entführte Braut zu Wein geführt auf Kosten des Brautführers oder Bräutigams.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 22. Der Ehrentanz. 2. [Während des Tanzes sucht man die Braut listiger Weise aus der Stube]. 2. [Während des Tanzes sucht man die Braut listiger Weise aus der Stube]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DBA2-F