8.

Ein Amtmann von Waldthurn war zugleich Pfleger auf dem Fahrenberge. Als er starb, fand sich kein Kreuzer Kirchengeld vor. Dafür mußte er zu heiligen Zeiten auf dem Berge umgehen. Er fuhr aber mit Rappen, schwarz wie er selber und hatte ein feuerrothes Käppchen auf dem Kopfe. Alle Leute, besonders der Meßner, fürchteten sich vor dem bösen Geiste. Der letztere ging daher einst zum Pfarrer, der gab ihm ein geweihtes Pistol, mit dem solle er auf den Verdammten, so er komme, schiessen. Als nun wieder einmal der Geist sein Unwesen trieb, streckt der Meßner Kopf und bewaffneten Arm zum Fensterchen hinaus, wurde aber augenblicklich von dem heranbrausenden Ungetüme mit der glühenden Hand durch fünf Fingermale auf den Kahlkopf gezeichnet. Darüber ging die Feuerwaffe los: sie muß den Geist getroffen haben, denn seitdem ist Ruhe.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 12. Ungerechte Herren. 8. [Ein Amtmann von Waldthurn war zugleich Pfleger auf dem Fahrenberge]. 8. [Ein Amtmann von Waldthurn war zugleich Pfleger auf dem Fahrenberge]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DDA7-4