16.

Zu Naabburg im Landgerichtsgebäude ist ein Zimmer, in welchem ein Ritter Nachts in den Aktenschränken herumsucht, in den Akten blättert, sie dann zuschlägt und sich über die schlafenden Menschen hinüberbeugt, worauf er ruhig fortgeht. Einst hatten Tempelherrn ihren Sitz hier.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 20. Sonstige Geistergeschichten. 16. [Zu Naabburg im Landgerichtsgebäude ist ein Zimmer, in welchem ein]. 16. [Zu Naabburg im Landgerichtsgebäude ist ein Zimmer, in welchem ein]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DDF7-1