10.

Aus dem Vorgetragenen zieht sich der Schluß, daß die Hexen eine eigentliche Zunft bilden; sie haben ihre gemeinsamen Stelldichein, Mahl und Tanz nächtlicher Weile an heimlichen Orten und stehen unter einem Oberen, dem Teufel. Sie gehören somit einem besonderen Stande an, dem priesterlichen; daß sie am Freytage nicht ausrühren, bringt sie der Freyja am nächsten, deren Dienerinen sie seyn müssen, deren Tag sie heilig halten. Selbst die Verachtung, in der sie leben, deutet auf höheres Wesen in heidnischer Zeit; sie wären nie so tief gesunken, hätten sie nicht einst höher gestanden.

Merkwürdig ist es jedenfalls, daß in den Geistergeschichten nie von einer spuckenden Hexe erwähnt wird, während der verwandte Bilmesschneider es sich gefallen lassen muß, nach seinem Tode umzugehen. Dagegen ziehen sie im wilden Heere.

Aber dem Jäger von Leuchtenberg wurde einst ein Viertel Hexenfleisch vor die Füße geworfen; er konnte es nicht vertragen, weil es nirgends blieb, und verbrannte es im Garten.

Sie scheinen also auch gleich den Holzfräulein von der wilden Jagd gehetzt zu werden.

In Mittelfranken bilden fliegende Hexen, den Teufel an der Spitze, das wütige Heer. Diese zwiespältige Auffassung wird ihren Grund haben.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 2. Teufelsmenschen. 27. Hexen. 10. [Aus dem Vorgetragenen zieht sich der Schluß, daß die Hexen eine]. 10. [Aus dem Vorgetragenen zieht sich der Schluß, daß die Hexen eine]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DDFF-2