4.

Eine dritte Person schreibt den Namen des Kranken auf ein Zettelchen, nimmt ein Stückchen vom Kleide an dessen Leib, bindet beydes in ein festes Säckchen und hängt es an einem Weidenbaum auf, so ist das Gicht verschrieben und vertragen. Waldkirch.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 36. Gicht. 4. [Eine dritte Person schreibt den Namen des Kranken auf ein Zettelchen]. 4. [Eine dritte Person schreibt den Namen des Kranken auf ein Zettelchen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E050-2