[134] 2.

Gleichen Ruf ließ der unruhige Geist der Wirthin vom Steinweg vernehmen, bis sie vertragen wurde.

Eine Kellnerin nach ihrem Tode that, wie einst die Frau; da erschien ihr diese und gab ihr eine derbe Ohrfeige mit dem Auftrage, ja nicht mehr unter der Mäßerey einzuschenken.

Ebenso ein Bräuer von Regensburg, der nach Stockerfels vertragen ist, und eine Wirthin bey Ebnat.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 14. Unrecht Maß und Gewicht. 2. [Gleichen Ruf ließ der unruhige Geist der Wirthin vom Steinweg vernehmen]. 2. [Gleichen Ruf ließ der unruhige Geist der Wirthin vom Steinweg vernehmen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E127-7