12. Eckel.

Spricht man von einer Krankheit und ein Drittes eckelt sich, so daß ihm der Speichel im Munde zusammengeht, soll es dieses Gift sogleich ausspucken, sonst erbt es die Krankheit. Amberg. Reibt man sich ferner den Leib mit Igelfett ein, so kann keine erbliche Krankheit zu, wenn man auch bey einem solchen Kranken oder doch in seinem Bette geschlafen hätte. Waldmünchen.

[264] Knoblauch im Munde behalten läßt keine Krankheit an. Waldkirch.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 40. Andere Krankheiten. 12. Eckel. 12. Eckel. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E187-2