4.

Während des Tanzes geschieht es oft zu Rötz, daß Einer am Brauttische eine Nachbarin an demselben, selbst die Braut, zu einem Reihen auffordert; darnach führt er sie zu der Person, welche vor der Stube Tücher feil hat, und läßt sich von ihr ein Tuch kaufen, das ihm die Näherin an den Hut steckt. Auf diese Weise hat oft Einer ein halb Dutzend Tücher am Hute. Die Männer am Brauttische haben überhaupt dieses Vorrecht, daß ihnen die Tänzerin ein Tuch, oder Stück Westenzeug kauft, wogegen sie von ihnenNüsse erhält.

Ferner kauft jeder Tänzer seiner Tänzerin Nüsse vom Nußweib, die auch feil hat, und diese ihm hinwider ein Hutbüscherl oder Tabak von derselben Alten. Rötz.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 22. Der Ehrentanz. 4. [Während des Tanzes geschieht es oft zu Rötz, daß Einer am Brauttische]. 4. [Während des Tanzes geschieht es oft zu Rötz, daß Einer am Brauttische]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E293-D