[124] §. 7. Bestrafte Hoffart.

Eine Bauerntochter war jung, schön und reich, aber so voll Stolz, daß sie alle Menschen verachtete und jeden Freyer mit Hohn abwies. Als sie starb, befahl sie, ihr die neuen Schuhe mit in's Grab zu geben. Nun war Einer aus ihrem Orte, der sie bey Lebzeiten kannte, des Weges und das Nachtgload kam, und da sah er die Bauerntochter im Zuge und daß ihre Schuhe ganz zerrissen waren. Das erzählte er den Aeltern. Man ließ das Grab öffnen, und die neuen Schuhe waren wirklich zerrissen und bis an die Waden hinaufgeschoben. Cham. – Nach dem Erzähler dieses gelten die Nachtgloater als Arme Seelen, und dürfen auf einem Stock mit drey Kreuzen ausruhen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 7. Bestrafte Hoffart. 7. Bestrafte Hoffart. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E313-5