15.

Sie muß am Irtag seyn, wenn sie eine richtige seyn soll; nur verdächtige Leute halten an andern Tagen Hochzeit. Doch macht der unsinnige oder schmalzige Mondtag für ehrliche Leute eine Ausnahme. Der [91] Freytag gehört den Lausigen. – Soll es der Freyja zu Trotz geschehen?

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 16. Wahrzeichen bey der Trauung. 15. [Sie muß am Irtag seyn, wenn sie eine richtige seyn soll; nur verdächtige]. 15. [Sie muß am Irtag seyn, wenn sie eine richtige seyn soll; nur verdächtige]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E747-B