3.

Wer böse Nachbarn hat, soll früh Morgens nicht baarfuß über die Wiese gehen oder sonst über eine grüne Stelle, welche vom Thau benetzt ist; denn der böse Mensch schneidet die Fußspur aus mit sammt dem Rasen und hängt sie in den Rauchfang. Wie der Rasen eintrocknet, schwindet auch der Mensch, dem die Fußspur angehört. Vohenstrauß.

Oder man legt Etwas in die Fußspur, spuckt dreymal in des Teufels Namen darauf und hängt es dann in den Kamin, worauf der Mensch ausdürrt. Amberg.

Wer einen verrosteten Nagel auf dem Freidhofe findet, und an die Thürschwelle seines Feindes einschlägt, macht, daß dieser allmälig abzehrt, so wie die Nagelplatte abgetreten wird. – Der kann sich aber dafür wieder rächen, natürlich in ähnlicher Weise. Er bläst ein Ey aus, füllt es mit seinem Harn, verklebt es mit Wachs und hängt es in den Schlot. So wie dieses eintrocknet, geht auch der Bösewicht ein und der Kranke wird gesund. Roding.

Wenn man die Fußstapfen des Diebes, der auf dem[200] Felde die Frucht stihlt, herausschneidet und in fliessendes Wasser wirft, bekommt dieser das Abweichen so lange bis er stirbt: wird die Spur in das fliessende Wasser gehängt, so ist noch zu helfen. Fronau.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 1. Zauber. 2. Mordzauber. 3. [Wer böse Nachbarn hat, soll früh Morgens nicht baarfuß über die]. 3. [Wer böse Nachbarn hat, soll früh Morgens nicht baarfuß über die]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E809-F