3.

Darnach beginnt der allgemeine Tanz, an welchem als einer Volksbelustigung auch Nichtgeladene Theil nehmen. Die Hochzeit ist ein Feyertag für das ganze Dorf und seine Nachbarschaft. Falkenstein. Daher werden die Nachgeher im Orte mit Musikanten Abends zum Tanze geholt. Schönthal.

[107] Damit die Unterhaltung vollkommen sey, wird auch zeitweise unter den Burschen gerauft.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 22. Der Ehrentanz. 3. [Darnach beginnt der allgemeine Tanz, an welchem als einer Volksbelustigung]. 3. [Darnach beginnt der allgemeine Tanz, an welchem als einer Volksbelustigung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E828-9