2.

Eyer dienen aber den bösen Menschen auch zur Ausübung ihrer Zauberkräfte; sie vermögen in das Ey zu zaubern, weshalb der Bauer nicht gerne ein Ey ausser dem Hause, höchstens noch im Wirthshause, ißt. Daher soll man auch kein Ey stehlen, wegen der Möglichkeit, daß Einem Etwas darin bewiesen werde, noch [281] weniger auf dem Wege aufklauben: es ist nicht umsonst hergelegt worden. –

Der Eyerdieb ist Gott nicht lieb.

Das Ey dient auch zum Wahrsagen und bösen Geistern zum Aufenthalt. Neuenhammer. Zigeuner vermögen es, böse Geister in Eyer zu bannen.

Ißt man Eyer in der Schaale, hart oder weich, muß man die Schaale verbrechen, damit böse Leute Nichts damit machen können.

Einem Weibe ward es angethan, daß sie krank wurde; man glaubte, es wäre ihr bewiesen. Sie mußte daher an jedem von dreyen Tagen in ein neues Töpfchen ihr Wasser lassen, ein neugelegtes Ey hineinthun, und vergraben. So wurde sie frey.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 49. Eyer. 2. [Eyer dienen aber den bösen Menschen auch zur Ausübung ihrer Zauberkräfte]. 2. [Eyer dienen aber den bösen Menschen auch zur Ausübung ihrer Zauberkräfte]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E993-2