[90] 5.
Kann die Braut bey der Einsegnung die Hand nach oben bringen, über die ihres Bräutigams, so bleibt ihr die Herrschaft in der Ehe.
Kann die Braut bey der Einsegnung die Hand nach oben bringen, über die ihres Bräutigams, so bleibt ihr die Herrschaft in der Ehe.