[270] §. 42. Schlafen und Träumen.

1.

Wer zu Bette geht, soll sich zuerst auf die rechte Seite legen, so können ihm die bösen Geister nicht an. Wer auf der linken Seite schlafend von Geistern geplagt wird, soll sich schnell auf die rechte Seite umwenden, so vertreibt er sie. Fronau.

Wenn man ein Schlafendes bei der großen Zehe faßt, gibt dieses unbewußt auf alle Fragen Antwort. Neuenhammer.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 42. Schlafen und Träumen. 1. [Wer zu Bette geht, soll sich zuerst auf die rechte Seite legen]. 1. [Wer zu Bette geht, soll sich zuerst auf die rechte Seite legen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EB10-7