§. 13. Hagel.

1.

Wenn es bey einem Gewitter hagelt, stellt man das Weihbrunnkesserl mit Weihwasser auf die Strasse und läßt die Hagelsteine hineinfallen. Dieses Wasser schützt dann Menschen und Thiere vor dem Wetter.

Gießt man von diesem Wasser in die Milch, welche zum Ausrühren bestimmt ist, so kann selbiges Jahr auch der Milch und den Kühen kein Schaden zugehen. Die Bäuerin glaubt steif daran. Tiefenbach.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Zweyter Theil. Neuntes Buch. Luft. 1. Lufterscheinungen. 13. Hagel. 1. [Wenn es bey einem Gewitter hagelt, stellt man das Weihbrunnkesserl]. 1. [Wenn es bey einem Gewitter hagelt, stellt man das Weihbrunnkesserl]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EBBC-5