11.

In den sechs Wochen dürfen die Windeln nicht unter die Bank geworfen werden, sonst bekömmt das Kind kein Ansehen. Neustadt.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 6. Muttersorge. 11. [In den sechs Wochen dürfen die Windeln nicht unter die Bank geworfen]. 11. [In den sechs Wochen dürfen die Windeln nicht unter die Bank geworfen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EBE0-2