h.

»Einmal hatte ich die Leiche einer Frau anzukleiden. Die Verstorbene trug an der Hand zwei Ringe, und eine Verwandte, welche die Sachen im Hause besorgte, gab mir auf, die Ringe herunterzuziehen. Die Ringe saßen aber sehr fest, und ich mußte mich ordentlich dabei abquälen, bis ich endlich nach vielem Ziehen die Ringe von den Fingern herabkrigte. In den folgenden Nächten aber verspürte ich in meinen eigenen Fingern ein Ziehen und Strecken, das sehr schmerzhaft war, und ich hatte eine Empfindung, als wenn eine kalte Totenhand sich an meine Hand lege. Das kam mehrere Nächte wieder, sodaß ich zuletzt ganz krank davon wurde. Endlich ging ich zu jener Verwandten und klagte ihr meine Not, und sie war so gütig, daß sie die beiden Ringe der Toten wieder in den Sarg legte. Seitdem verschwanden die Schmerzen, und ich wurde nicht weiter beunruhigt.« (Oldenbg.)

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 171. [Wenn man einer Leiche nicht die gebührende Achtung erweist, wenn]. h. [»Einmal hatte ich die Leiche einer Frau anzukleiden. Die Verstorbene]. h. [»Einmal hatte ich die Leiche einer Frau anzukleiden. Die Verstorbene]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-22A3-B