b.

Ein anderer Besitzer des Gutes Ihorst, von Lipperheide, sah vom Schlosse aus einen seiner Knechte mit einer Magd scherzen. Er nahm ein Gewehr von der Wand und schoß vom Fenster aus dem Knechte eine Schrotladung in den Leib. Der Getroffene starb an der Wunde, eine Bestrafung des Täters ist nicht erfolgt.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. G. Amt Vechta (südlicher Teil). 538. Holdorf. b. [Ein anderer Besitzer des Gutes Ihorst, von Lipperheide, sah vom]. b. [Ein anderer Besitzer des Gutes Ihorst, von Lipperheide, sah vom]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2462-2