[313] 527. Lutten.

a.

Teping in Lutten hat einst mit andern Bauern auf dem Amthause in Vechta die pflichtigen Gefälle abliefern müssen. Am festgesetzten Tage verspätet er sich und kommt erst in Vechta an, als seine Nachbarn auf dem Rückwege begriffen sind. Diese berichten, es wäre ein solches Gedränge am Ablieferungsorte, daß er schwerlich noch an dem Tage zur Abgabe vorgelassen werde. Teping kehrte um, erhielt in der Folge keine Aufforderung zu erscheinen und hat auch nie wieder Pröven oder Zehnten zu entrichten brauchen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. F. Amt Vechta (nördlicher Teil). 527. Lutten. a. [Teping in Lutten hat einst mit andern Bauern auf dem Amthause in]. a. [Teping in Lutten hat einst mit andern Bauern auf dem Amthause in]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-253F-C