[108] 126.

Wenn eine ledige Person in der Johannisnacht vor das Bett einen vierkantigen Tisch stellt, auf welchem sich eine Kumme mit Wasser, Seife, Handtuch und ein Licht befinden, so erscheint zwischen 12 und 1 Uhr die künftige Braut (der Bräutigam) und wäscht sich. Man darf die Erscheinung aber nicht anreden (Elsfleth). – Wenn eine Braut wissen will, ob ihr Bräutigam sich in der Ehe als ein guter Ehemann und Hausvater erweisen werde, so muß sie an dem letzten Tage eines Monats, welcher 31 Tage zählt, nachts zwischen 12 und 1 Uhr sich vor ein Haus, in welchem keine Mannsperson ist, hinstellen. Alsdann wird jemand kommen und ihr sagen, ob sie ihren Bräutigam heiraten soll oder nicht (Oldenbg.). – In der Neujahrsnacht gießt man geschmolzenes Blei in Wasser und deutet die entstehenden Bleifiguren als prophezeihend.

[109]

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 4. Erforschung des Verborgenen. 126. [Wenn eine ledige Person in der Johannisnacht vor das Bett einen]. 126. [Wenn eine ledige Person in der Johannisnacht vor das Bett einen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-25B0-C