97.

Nichts kann gewisser zum Untergang, zur Verwesung bestimmt sein als ein menschlicher Leichnam, daher ist auch kaum ein Mittel, Feindliches zu zerstören, wirksamer, als wenn man dies Feindliche mit einem Leichnam in Verbindung setzt. Geschwüre, Ausschlag, Auswüchse, Warzen, Gicht u. dergl. werden vertrieben, wenn man den kranken Teil mit der Hand (mit der linken Hand) einer Leiche bestreicht. Einige wollen, das Bestreichen müsse kreuzweise geschehen. Strenges Schweigen auf dem Wege zur Leiche, bei der Leiche und auf dem Rückwege wird von anderen zur Bedingung gemacht. – Während der Tote in seinen Sarg gelegt wird, streicht man mit der Leichenhand über die Warzen und spricht:


Waarte ful aff
as de Dode in sin Graff.

(Damme). – Ein noch lebender Herr erzählte, er habe als Junge viele Warzen gehabt, da sei seine Großmutter mit ihm zum Nachbarhause gegangen, worin eine Leiche gestanden, er habe die Leiche berühren müssen und von da an wären nach und nach die Warzen verschwunden. – Man bestreiche das Gesicht einer Leiche (der Leiche eines unschuldigen Kindes) mit der Hand und dann mit derselben Hand ein krankes Glied, so geht der Schaden fort (Lastrup). – Muttermale verschwinden, wenn eine Leichenhand darüber gezogen wird. Dies hat in der Dunkelheit zu geschehen (Zetel).

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 3. Vertreibung vorhandener Übel. B. Sympathie. 97. [Nichts kann gewisser zum Untergang, zur Verwesung bestimmt sein]. 97. [Nichts kann gewisser zum Untergang, zur Verwesung bestimmt sein]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-276F-1