[340] c.

Ein landesherrlicher Briefträger namens Menke aus Schwagstorf sollte von Fürstenau nach Cloppenburg Briefe tragen. Nicht weit von Cloppenburg wurde er von einem Reiter eingeholt, der ihn bat, er möge einige Augenblicke sein Pferd halten, damit er ein dringendes Bedürfnis verrichte. Menke nahm das Pferd beim Zügel, und der Fremde begab sich ins Gebüsch. Wenige Augenblicke darauf kam ein Trupp Reiter herangesprengt, die Menke ohne weiteres festnahmen unter der Anklage, daß er das Pferd gestohlen habe. Menke erzählte, wie er zu dem Pferde gekommen, zeigte auch die Briefe, die er zu bestellen habe, es half nichts, er wurde gefangen abgeführt. Ein kurzer Prozeß folgte, Menke wurde zum Tode verurteilt und gehängt. Der wirkliche Dieb war nicht wieder zum Vorschein gekommen und ist auch nie entdeckt worden. (Hasegau usw., II. Heft, S. 16.)

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. H. Ämter Cloppenburg und Friesoythe, ohne Saterland. 540. Krapendorf. c. [Ein landesherrlicher Briefträger namens Menke aus Schwagstorf sollte]. c. [Ein landesherrlicher Briefträger namens Menke aus Schwagstorf sollte]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-278B-1