b.

Bis in die neueste Zeit sah man auf den Gründen des Zellers Zurborg die Fundamente der ehemaligen Burg Lutten. Den Rest eines ehemaligen Kellers nannten die Leute »das Gefängnis«. Der Besitzer der Burg ist ein strenger Herr gewesen, der seine eigenhörigen Bauern, wenn sie zu spät zur Arbeit gekommen sind, in jenen Keller hat sperren und bei Wasser und Brot schmachten lassen, daher die Bezeichnung Gefängnis.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. F. Amt Vechta (nördlicher Teil). 527. Lutten. b. [Bis in die neueste Zeit sah man auf den Gründen des Zellers Zurborg]. b. [Bis in die neueste Zeit sah man auf den Gründen des Zellers Zurborg]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-27CD-B