[45] c.

In der Neuenhuntorfer Kirche verwahrte man in einem Bretterverschlage eine verdorrte Menschenhand. Einer hatte seinen Vater erschlagen, und wie er selbst gestorben war, da wuchs ihm die Hand aus dem Grabe, und wie oft sie auch mit Erde bedeckt wurde, immer wuchs sie wieder heraus, bis man sie endlich dort wegnahm. Aus der Kirche hat sie sich nicht entfernen lassen, so oft man sie fortbrachte, so oft kam sie wieder (Hude).

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 35. [Von Siechtum wird namentlich das Glied befallen, mit welchem jemand]. c. [In der Neuenhuntorfer Kirche verwahrte man in einem Bretterverschlage]. c. [In der Neuenhuntorfer Kirche verwahrte man in einem Bretterverschlage]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-282D-D