[264] g.

Der Junker von Elmendorf hatte in alten Zeiten so unbedingtes Recht über Leben und Tod seiner Hintersassen, daß er einmal einen Dachdecker, der auf seinem Hause arbeitete und irgend etwas ihm nicht recht gemacht hatte, herunterschoß wie einen Vogel vom Baume, ohne daß jemand gewagt hätte, sich darein zu mischen oder gar den Täter zur Strafe zu ziehen. – Ein Elmendorfer Junker hat seinen Bruder auf der Kreuzwiese am See ermordet: 35g.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. B. Ammerland. 506. Zwischenahn. g. [Der Junker von Elmendorf hatte in alten Zeiten so unbedingtes Recht]. g. [Der Junker von Elmendorf hatte in alten Zeiten so unbedingtes Recht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-29C0-6