43.

Ein Messer darf man nicht mit der Schneide aufwärts legen, sonst kommt Streit (Jever), wird man bald von einem Toten hören (Schwei), schneiden sich die Engel, die in der Luft tanzen, in die Füße (Oldenburg). – Wenn ein Kind ins Feuer fällt und ein Messer mit der Schneide aufwärts liegt, soll man erst das Messer zurecht legen und dann das Kind retten (Jeverland). – Geht man aus dem Hause und hat etwas vergessen, so soll man nicht umkehren, sonst mißlingt das Geschäft (Moorriem, Jeverland) (31). – Wenn zwei Personen sich in demselben Waschwasser waschen, gibt es Streit (Oldenburg). – Wenn Schuhzeug, das man anziehen will, auf dem Tische, auf der Kommode oder auf einem Stuhle steht, muß man es erst wieder auf die Erde setzen, ehe man es anzieht, sonst hat man Unglück (Oldenburg). Die Moral ist wohl die: Schuhzeug gehört nicht auf den Tisch oder Stuhl.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 43. [Ein Messer darf man nicht mit der Schneide aufwärts legen, sonst]. 43. [Ein Messer darf man nicht mit der Schneide aufwärts legen, sonst]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2A80-E