c.

Ein Handelsmann kehrte eines Abends müde und matt in einem kleinen Hause im Wüstenlande ein. Er hatte ein Bündel mit Geld und Waren bei sich, das übergab er dem Wirte zur Aufbewahrung und legte sich dann auf eine Bank, [238] um auszuruhen, bis der Wirt das Essen fertig habe. Vor Müdigkeit fiel er in Schlaf. Dem Wirt gelüstete nach des Fremden Habe, und wie er ihn so mit offenem Munde schlafend da liegen sah, nahm er den Brei, den er bereitet hatte, und goß ihn kochendheiß dem Gaste in den Mund, so daß dieser laut und gräßlich aufröchelte und starb. Das Verbrechen wurde entdeckt und der Wirt hingerichtet. Aber auch nach dem Tode fand er keine Ruhe und muß, laut und gräßlich röchelnd wie der Gemordete, nachts durch das Land streifen. Er heißt deshalb das schreiend oder schrauend Ding. Er kommt in schnellem Trabe von Wüsting her und durch das Reiherholz. (Hude). Andere Geschichten vom schreienden oder schrauen Ding: 172d, 175a, 176b, 183s, 186r, 518e.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 181. [Auch das Gehör nimmt den Spuk wahr. Nicht nur daß viele Wiedergänger]. c. [Ein Handelsmann kehrte eines Abends müde und matt in einem kleinen]. c. [Ein Handelsmann kehrte eines Abends müde und matt in einem kleinen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2BDB-D