h.

Zu Burgforde, Kirchspiel Westerstede, hat ehemals eine Burg Wittenheim gestanden, aber sie ist nur von kurzer Dauer gewesen, und man sieht von ihr nur noch die Reste der Burggräben. Ein Amtmann, der als Eigentümer auf der Burg wohnte, hat einmal zwei Judenknaben wegen eines Verbrechens, [46] an welchem sie ganz unschuldig waren, ergreifen und hinrichten lassen. Seitdem ist das Glück von der Burg gewichen, dieselbe ist nach und nach verfallen und endlich ganz abgetragen.


Vgl. 508c.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 35. [Von Siechtum wird namentlich das Glied befallen, mit welchem jemand]. h. [Zu Burgforde, Kirchspiel Westerstede, hat ehemals eine Burg Wittenheim]. h. [Zu Burgforde, Kirchspiel Westerstede, hat ehemals eine Burg Wittenheim]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2CB9-D