C. Das leblose Eigentum des Menschen.

463.

Den allgemeinen Feinden des Eigentums, den Dieben, sagt man nach, daß sie sich in schwarze Hunde verwandeln können und allerlei zauberische Mittel verstehen: 141, 204. Man hat aber auch gegen sie Zaubermittel in Bereitschaft, indem man sie im Augenblicke der Tat festbannt, 142, oder nachträglich straft und zur Erstattung des Gestohlenen zwingt: 143. Gestohlene Sachen nachzuweisen ist eine besondere Kunst: 113. Gestohlener Speck ist gut gegen Warzen und gegen Fieber: 107. Gestohlene Kohlblätter gegen das Verfangen der Schweine: 75. Nach einer noch bestehenden Sitte ist es erlaubt, Maibäume zu stehlen, falls man nur nicht dabei ertappt wird: 317; nach der Sage soll es ehemals gestattet gewesen sein, unter der gleichen Voraussetzung Glocken zu stehlen: 265.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. C. Das leblose Eigentum des Menschen. 463. [Den allgemeinen Feinden des Eigentums, den Dieben, sagt man nach]. 463. [Den allgemeinen Feinden des Eigentums, den Dieben, sagt man nach]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2CF3-7