472.

Das Herdfeuer in einem neu gebauten Hause muß mit Stahl und Stein angezündet werden (Saterld.). Wenn man das Herdfeuer ausgehen läßt, so gilt dies für eine Schande und bringt Unglück. Doch muß es ausgegossen werden, wenn eine Leiche aus dem Hause getragen wird: 171. Am Herdfeuer sitzend befragt der Hausherr die Zukunft: 115. In der Asche des Herdfeuers liest man Zukünftiges: 122, 123. Mittelst Flockasche treibt man Flechten in die Luft: 95. Das Herdfeuer wird von den Hunden des Weltjägers aufgesucht: 249.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. C. Das leblose Eigentum des Menschen. 472. [Das Herdfeuer in einem neu gebauten Hause muß mit Stahl und Stein]. 472. [Das Herdfeuer in einem neu gebauten Hause muß mit Stahl und Stein]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2D35-B