B. Das Pflanzenreich.

350.

Eichen müssen in den blauen sechs Wochen beschnitten werden: 327. Die Eichelernte ist vorbedeutend für [119] für die nächste Roggenernte: 13. Die Eiche nimmt menschliche Krankheiten in sich auf: 87, 88. Ein Eichenzweig wird beim Bierbrauen gebraucht: 150. Das Astloch einer Eiche dient, um Hexerei abzuwenden: 241. An Eichen wird die Nachgeburt von Pferden gehängt: 144. In eine Eiche ist eine Frau gebannt: 259i. In Sagen kommt vor, daß jemand Eicheln sät, wenn ihm noch eine einzige Ernte von einem Grundstücke gesichert ist: 172i, 502g, 512b. Jedes Frühjahr, wenn die Eichen zu grünen beginnen, soll ein schweres Unwetter vorkommen; man nennt dies den Eekbomsgrull (Vechta). – Die Linde auf dem Kirchhofe zu Oldenburg: 501d.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Vierter Abschnitt. B. Das Pflanzenreich. 350. [Eichen müssen in den blauen sechs Wochen beschnitten werden: 327]. 350. [Eichen müssen in den blauen sechs Wochen beschnitten werden: 327]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2EEF-3