363.

Gemähter Roggen muß wenigstens sieben Tage weniger einen stehen, bevor er eingefahren werden darf. (Jade). Beim Aufladen und Einfahren des ersten Fuders darf nicht gesprochen werden: 53. Unter einem Fuder Roggen darf man nicht durchkriechen: 50. Die eingefahrene Frucht schützt man gegen Mäuse mit Farrenkraut: 76. – Roggen, an Arme geschenkt, wendet den vorgesehenen Hausbrand ab: 168. Eine Zwillingsähre verkündet: 15, und verschafft Glück: 129. Eine Aehre am Stroh bedeutet einen jungen kräftigen Menschen: 9. Roggenkörner bedeuten ein fruchtbares Jahr: 122. Roggen, unter einen Sarg gestreut, verhindert das Entweichen des Glücks: 69. Der Roggen, dessen Bau in dem größten Teile des Landes den Kern der gesamten Landwirtschaft bildet, erscheint offenbar als Symbol des Glückes und Gedeihens.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Vierter Abschnitt. B. Das Pflanzenreich. 363. [Gemähter Roggen muß wenigstens sieben Tage weniger einen stehen]. 363. [Gemähter Roggen muß wenigstens sieben Tage weniger einen stehen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2FAA-6