[404] d.

Die Frau eines Bürgers an der Häusingstraße zu Oldenburg wurde einst von ihrem Manne über den Markt geschickt, um aus dem Ratskeller eine Kanne Bier zu holen. Als sie wieder zurück kam, saß auf der Gartenmauer, welche die Straße auf der einen Seite einschließt, eine Katze, die fragte: »Nabersche, ist äre Katte woll to Hus?« Erschrocken eilte sie nach Hause und erzählte ihrem Manne das Begebnis. Da rief ihre eigene Hauskatze, die mit in der Stube war: »Sä se dat?« wischte aus der Tür und ist auch niemals wiedergekommen.


Vgl. k, 257 f.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Achter Abschnitt. C. Hexen. 220. [Die Hexen können sich in allerlei Tiere und auch in leblose Dinge]. d. [Die Frau eines Bürgers an der Häusingstraße zu Oldenburg wurde]. d. [Die Frau eines Bürgers an der Häusingstraße zu Oldenburg wurde]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-302C-C