176.

Diejenigen, welche sich im Leben Verbrechen zu Schulden kommen lassen, finden keine Ruhe im Grabe. Sie müssen zur Strafe wiederkehren, je gewisser, je größer das Verbrechen, je mehr es unmittelbar gegen Gott und seine hauptsächlichsten Gebote gerichtet, oder auch je häßlicher und gemeinschädlicher es ist; doch scheint kaum eine Sünde zu existieren, welche nicht wenigstens in einigen Fällen ein Wiedergehen zur Folge hätte. Mord, Meineid, Frevel gegen die Religion, dann falsches Messen der Kornhändler, Müller und Landmesser, Grenzverrückungen der Bauern, Betrug, Wucher und hartherziger Geiz, endlich ruchloses Leben im allgemeinen kommen am häufigsten vor. – Außer den gleich folgenden Beispielen vergleiche noch: wiedergehende Mörder 179 a, h, n, u, v, [213] x, 181 c, 183 f, s, 503 b, 594 a, 550 a. Selbstmörder 179 c, r, 183 a. Meineidige 179 o, 180 k, 181 a, 182 n, 183 f, r, 184 e. Teufelsverbündete 179 r, 183 o. Sabbathschänder 176 h (vgl. auch den Wilden Jäger 247), Kornwucherer 181 d, 183 l, Müller 182 s, 183 g. Landmesser 179 i, 184 o. Grenzverrücker 179l, m, t, 182 d, e, p, q, r. Betrüger und Fälscher 179 b, 183 e, m, q. Diebe und Räuber 179 w, x, 182 f, 506 f, 553 g. Geizige 182 k, m, o, 183 k, 519 a. Ruchlose Leute 179 t, 173 n, p, 184 a, b.

a.

Als im Jahre 1813 die Russen in Löningen waren, ließen sie einen Wagen, auf welchem die Kriegskasse, eine Menge Tuch und andere wertvolle Sachen sich befanden, vor Richters Hause die Nacht auf der Straße stehen, stellten aber eine Schildwache dabei. Drei Löninger, welche den Wert der Ladung kannten, machten die Schildwache betrunken und stahlen Geld und Tuch. Als am andern Morgen der Diebstahl bekannt wurde, wurde die Schildwache erschossen. Einer der Diebe aber muß wiedergehen. Er zeigte sich erst im Hause, wurde aber von einem Geistlichen in das nahe belegene Viehhaus gebannt, und dort spukt er noch jetzt.


Vgl. 172 f.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 176. [Diejenigen, welche sich im Leben Verbrechen zu Schulden kommen]. a. [Als im Jahre 1813 die Russen in Löningen waren, ließen sie einen]. a. [Als im Jahre 1813 die Russen in Löningen waren, ließen sie einen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3112-9