161.

Sieht man auf dem Felde an der Erde ein Feuer, so wird an dieser Stelle ein Haus gebaut werden. Einige sagen, es sei schlichtweg das künftige Herdfeuer, und würde es alsdann dem gewöhnlichen Vorlaufe angehören. Wenn man ein Haus spukweise hell brennen sieht, so muß man die Wände befühlen. Sind diese kalt, so bedeutet es einen Todesfall im Hause, und zwar vermutlich für den Hausherrn oder doch die Hausfrau, oder aber (Vechta) im Hause dessen, welcher den Spuk erblickt. Einige fügen hinzu, daß der Todesfall in neun Tagen eintreten werde. Andere dagegen wollen behaupten, ein Haus, das hell und weiß aussehe, und sich kalt anfühle, deute auf eine Hochzeit hin. Findet man aber die Wände des brennenden Hauses warm, so ist das Feuer ein Vorspuk der gewöhnlichen Art: das Haus wird abbrennen. Durch das Jahrgebet in der Kirche kann der Brand auf 10, längstens auf 100 Jahre hinausgeschoben werden (Münsterland). – Hört man des Nachts Wasser im Zimmer rieseln, so deutet dies entweder auf die Geburt eines Kindes oder auf einen Todesfall (Kimmen). – Wenn in einem Hause, wo ein Kranker liegt, man nachts eine Tür sich öffnen hört, muß der Kranke sterben.

a.

Der frühere Amtmann Schilgen zu Vörden sah zur französischen Zeit, als er eines Abends nach Hause ritt, in [164] weiter Entfernung abseiten des Weges ein Feuer im Walde. In der Meinung, es könnten Kosacken dort wider alle Ordnung sich ein Feuer angemacht haben, um ihre Lanzenschäfte, wie sie zu tun pflegten, über demselben zu schwärzen, ritt der eifrige Beamte auf die Stelle zu, um dem Unfug zu steuern. Doch als er an den Platz kam, fand er nichts. Viele Jahre nachher legte er selbst an dem Wege nach Damme ein Kolonat an, und das Haus kam gerade auf der Stelle zu stehen, wo er jenes Feuer vorhergesehen hatte.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Vierter Abschnitt. Vorgeschichten. 161. [Sieht man auf dem Felde an der Erde ein Feuer, so wird an dieser]. a. [Der frühere Amtmann Schilgen zu Vörden sah zur französischen Zeit]. a. [Der frühere Amtmann Schilgen zu Vörden sah zur französischen Zeit]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3439-0