b.

Zu Ende des 16. Jahrhunderts lebte in Cloppenburg der Drost Johann von Dinklage der Jüngere, ein grausamer, hartherziger Mann, der schon im Leben an seinem Leibe für seine Untaten bestraft wurde und nach seinem Tode im Grabe keine Ruhe fand, wiedergehen mußte und die Leute abends auf ihren Gängen erschreckte. (Klinghamer in seiner Chronik, die sich auf der Merveldtschen Bibliothek in Westerwinkel befindet, nennt den 1588 gestorbenen Joh. v. Dinklage einen »Schinder der Bauern und Untergebenen«. Als er im Sarge gelegen, wären alle Gliedmaßen von unten bis oben geborsten, sodaß etliche Fässer, die man unter den Sarg gesetzt, voll gelaufen seien. Als die Leiche beim Begräbnis in der Kirche aufgebahrt worden, wäre so viel Jauche aus dem verpechten Sarg gelaufen, als wenn ein Töwer Wasser umgestürzt worden. Klinghamer fügt hinzu, Joh. v. Dinklage habe sich vor seinem Ende bei seinem Bruder Hugo beklagt, daß dieser ihm den Rat gegeben, alle diejenigen, welche keine eigene Behausung gehabt, aus den Ämtern Cloppenburg und Vechta zu treiben, und daß er dem Rate gefolgt sei und dadurch großen Fluch auf sich geladen habe. Gott möge ihm verzeihen, sagt der Chronist, und sieht das furchtbare Ende als eine Strafe Gottes an, denn man lese doch in keiner Chronik, daß ein Herr seine Untertanen, die ihm Schatzung und Abgabe zahlen, vertrieben hätte, wie er getan.) Spuk: 185m. Teufel: 190 f.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. H. Ämter Cloppenburg und Friesoythe, ohne Saterland. 539. Cloppenburg. b. [Zu Ende des 16. Jahrhunderts lebte in Cloppenburg der Drost Johann]. b. [Zu Ende des 16. Jahrhunderts lebte in Cloppenburg der Drost Johann]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-363D-9