178.

Das Wiedergehen ist nicht an Zeit und Ort gebunden, aber es gibt doch Zeiten und Orte, wo die Wiedergänger sich vorzugsweise gern zeigen. Mit Dunkelwerden beginnt die Zeit der Geister, und läßt man die Haustür offen, so kommen sie herein. Namentlich ist die Stunde nach Mitternacht die Geisterstunde:


tüsken twölw un een
sünd alle Geister to Been,

[220] aber die zwölfte Stunde, d.i. die Stunde vor Mitternacht, ist kaum weniger beliebt. In der Osternacht sind alle Wiedergänger sichtbar; wer dann draußen ist, kann sie erblicken (Münsterland). Von den Orten ist der Kirchhof der besuchteste, dann einsame Wege auf der breiten Heide, Wassertümpeln, vereinzelte Gebüsche oder Sandhügel, Moore, Holzungen. Die Regel aber ist freilich, daß der Wiedergänger den Ort aufsucht, wo er im Leben beleidigt ist, gewirkt, gesündigt hat. – Sonntagskinder können leicht Spuk sehen; auch heißt es (Oldenbg.), wer im Frühjahr die erste Schwalbe erblickt, indem er über die linke Schulter schaut, kann das Jahr alle bösen Geister schauen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 178. [Das Wiedergehen ist nicht an Zeit und Ort gebunden, aber es gibt]. 178. [Das Wiedergehen ist nicht an Zeit und Ort gebunden, aber es gibt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-36B0-1