e.

Bei Klökers Harfst hat ernst die Magd des Zellers Ferneding zu Ihorst einen Knecht mit einer Bierpulle erschlagen. Das Mädchen hat abends von einem Wirtshause Bier holen sollen. Der Knecht im Hause bedeutet ihm, das wäre ein gefährlicher Gang, bei Klökers Harfst ginge der Teufel mit einer dicken Kette um den Hals. Die Magd erklärte darauf, sie fürchte sich nicht. Kaum ist sie fort, als der Knecht eine Kuhhaut mit Hörner sich umhängt, eine Kette um seinen Hals legt und dann auf allen Vieren dem zurückkehrenden Mädchen entgegenkriecht. Die Magd, nicht bange, nimmt die gefüllte Bierpulle und schlägt damit den Teufel auf den Kopf. Darauf geht sie ihre Wege. Als sie zu Hause ankommt, erzählt sie den[329] Vorfall. Man geht hin, wo ihr der Teufel erschienen ist und findet den Knecht mit Ochsenfell und Kette tot daliegen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. G. Amt Vechta (südlicher Teil). 535. Dinklage. e. [Bei Klökers Harfst hat ernst die Magd des Zellers Ferneding zu]. e. [Bei Klökers Harfst hat ernst die Magd des Zellers Ferneding zu]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-36D8-9