357.

Kohl darf nicht bei Vollmond gesät werden: 53; er muß gesät werden zu Petri oder Aschermittwoch, 322, oder zu Mariä Verkündigung, 323. Ihn gegen Raupen zu schützen: 76. Kohlsamen zu erzeugen: 147. Ein weißes Kohlblatt bedeutet bald Tod, bald Hochzeit: 14. Kohl im Flachs bedeutet Hochzeit: 14. Kohl ist ein Festtagsessen zu Neujahr, 295, zu Fastnacht, 304, und, von allerlei jungem Grün bereitet, am Gründonnerstag: 310. Der Mann im Monde hat Kohl gestohlen: [123] 331b. Gestohlene Kohlblätter gegen das Verfangen der Schweine: 75. Kohl, der bis an den Mond reicht: 618b.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Vierter Abschnitt. B. Das Pflanzenreich. 357. [Kohl darf nicht bei Vollmond gesät werden: 53; er muß gesät werden]. 357. [Kohl darf nicht bei Vollmond gesät werden: 53; er muß gesät werden]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-37CB-0