e.

Mein in Vechta ansässiger Großvater bemerkte eines Abends einen Feuerschein in der Richtung nach Lutten. Da er ein Gehöft in Lutten besaß, begab er sich auf den Weg nach Oythe; seinen jüngsten 15jährigen Sohn nahm er mit sich. Auf der Oyther Straße glaubte er die Wahrnehmung zu machen, daß das Feuer auf seinem Gehöft oder in unmittelbarer Nähe desselben wüte und beschloß hinzugehen. Als sie der Brandstätte ziemlich nahe gekommen waren, konnten sie durch einen Busch, der sie von dem brennenden Hause trennte, die Flammen zum Himmel emporschlagen sehen. Gleich darauf, nachdem sie das Gehölz durchquert hatten, sahen sie deutlich das Nachbarhaus von Großvaters Besitztum in Flammen stehen, aber nirgends war ein Mensch zu erblicken, der retten oder löschen wollte. Mit den Worten: die verbrennen ja samt und sonders, setzten sich beide in Laufschritt, immer das brennende Haus vor sich sehend. Sie sahen es noch brennen, als sie bis auf 50 Schritte herangekommen waren. Da auf einmal, sie sind schon ganz nahe der Brandstätte, ist aller Feuerschein verschwunden, das Haus steht schwarz und kalt da. – Einige Jahre später brannte das Haus ab, die Einwohner retteten nur das nackte Leben. (Vechta.) (Wie Feuerscheine entstehen, zeigte eine Begebenheit in Oythe im Winter 1907. Eines Morgens wurden dort die Notglocken gezogen. Leute, welche in der Kirche sind, stürzen heraus und fragen: Wo brennts? Auf dem Stoppelmarkt! ist die Antwort. Gleich darauf löste sich alles in Wohlgefallen auf. Die aufgehende Sonne hatte die Fenster eines Hauses auf dem Stoppelmarkt rot gefärbt und so einen Brand ohne Rauch erzeugt. Die Allarmrufer brauchten fortan für den Spott nicht zu sorgen.)

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Vierter Abschnitt. Vorgeschichten. 161. [Sieht man auf dem Felde an der Erde ein Feuer, so wird an dieser]. e. [Mein in Vechta ansässiger Großvater bemerkte eines Abends einen]. e. [Mein in Vechta ansässiger Großvater bemerkte eines Abends einen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-381D-1