101. Der todte Rathsherr in Stralsund.
Im Jahre 1379 war in der Stadt Stralsund ein großer Aufruhr der Bürgerschaft gegen den Rath. Als dieser nämlich gemeinen Anliegens und Schulden halber von der Bürgerschaft Steuern forderte, so jagten ihn die Stralsunder aus der Stadt hinaus. Des Handels aber nahm sich Herzog Wartislav VI. an, und bezwang die Bürger und befahl ihnen, den Rath wieder einzusetzen. Unterdeß war einer von den Rathsherren, Namens Done, gestorben. Als daher nun der gesammte Rath in seinen Ehrenstand feierlich wieder eingesetzt wurde, da nahmen den todten Rathsherrn Done seine Freunde und setzten ihn in seinen Rathsstuhl, gleichwie sich die Lebenden hinsetzten, damit anzuzeigen, daß er ohne Recht und Ursache wäre vertrieben, und aller seiner Ehre wieder theilhaftig worden.
Micrälius, Altes Pommerland, I. 269.