[38] 34.

Einer Hexe darf man weder etwas schenken noch verkaufen, denn dann erst, wenn sie etwas von Jemandem im Besitze hat, kann sie ihre Macht über ihn und das Seinige ausüben.


Ritter.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Hexen. 34. [Einer Hexe darf man weder etwas schenken]. 34. [Einer Hexe darf man weder etwas schenken]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D0A0-D