[126] 515.

Ist Jemand ertrunken, so läßt man in dem Wasser ein kleines Brett schwimmen, auf welchem man ein brennendes Licht befestigt hat. Wo dies Brettchen stehen bleibt, da liegt der Todte. (Das brennende Licht ist eine Erinnerung an die geweihten Kerzen der katholischen Zeit.) Man nimmt auch, wie wir selbst gesehen haben, ein bloßes kleines Brett zu diesem Zwecke.


FS. 545.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Vorzeichen, Erscheinungen, Angang. 515. [Ist Jemand ertrunken, so läßt man in dem Wasser]. 515. [Ist Jemand ertrunken, so läßt man in dem Wasser]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D4BB-6