293a.

Eine Leiche darf nichts von dem Eigenthum eines Lebenden mit in den Sarg nehmen, sonst zieht sie ihn nach.


Allgemein.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 293a. [Eine Leiche darf nichts von dem Eigenthum]. 293a. [Eine Leiche darf nichts von dem Eigenthum]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D5C3-6