1288g.

Wer in de Twölften den Tun bekled't, möt in dat folgende Johr en Sarg bekleden. Als Grund wird angegeben, daß Mutter Maria in diesen Tagen die ersten Nachttücher des Christkindleins gewaschen und getrocknet habe, und man darum diese Tage als heilige Tage ansehen müsse. (Aus Grubenhagen. Tagelöhner Retzmann.) – Die Wäsche würde sonst bald voll Löcher werden. (Cand. theol. Ritter.)

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1288g. [Wer in de Twölften den Tun bekled't, möt in dat]. 1288g. [Wer in de Twölften den Tun bekled't, möt in dat]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DAE1-9