Der Pathe muß daher, wenn er unterwegs über einen Zaun steigt, das Pathengeld von sich legen.
Küster Schwartz in Bellin.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Geburt, Taufe.
103b. [Der Pathe muß daher, wenn er unterwegs].
103b. [Der Pathe muß daher, wenn er unterwegs]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DEC4-F