Während der Taufe darf der Pathe das Pathengeld nicht bei sich tragen, das ist nicht gut.
Archivrath Masch in Demern.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Geburt, Taufe.
105c. [Während der Taufe darf der Pathe das Pathengeld].
105c. [Während der Taufe darf der Pathe das Pathengeld]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E176-6