628l.

Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück rother Scharlach auf die Schwelle (Süll) des Stalles und ein Kreuzdornstock oder ein Beil davor gelegt werden; ersterer gegen rothes Wasser, letzteres gegen Hexen.


Aus Röbel. Pastor Behm in Melz.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 628l. [Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück]. 628l. [Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E405-8