Nach Verstorbenen darf man die Kinder nicht benennen, sonst holen sie sie nach.
Nerger. FS. 542.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Geburt, Taufe.
78. [Nach Verstorbenen darf man die Kinder nicht].
78. [Nach Verstorbenen darf man die Kinder nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E7A5-8